Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren mit 17)

Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber

  • Mindestalter 16,5 Jahre
  • Antragstellung mit Vermerk: 'Begleitetes Fahren ab 17'
  • Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen des Modellversuches entspricht
  • Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter

Anforderungen an den Begleiter

  • Vollendung des 30. Lebensjahr u. ununterbrochener Besitz des Führerscheines der Klasse B für 5 Jahre
  • muss seine Identität nachweisen können
  • nicht mehr als 1 Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verkehrszentralregister
  • Soll dem Fahrerlaubnisbewerber vor, während und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen

Die Begleitperson

  • darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellung geben, aber ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
  • darf sich niemals als Fahrlehrer fühlen und in keinem Fall manuell eingreifen
  • darf nicht mehr als 0,24 mg/l Alk. in der Atemluft o. nicht mehr als 0,49 Promille Alk. im Blut haben
  • darf nicht unter der Wirkung eines in der Anlage 24a STVG genannten berauschenden Mittels stehen

Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen

  • B/BE eingeschlossen Klasse L/M/S
  • ab 18 fahren ohne Begleiter erlaubt
  • Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und hat kein Foto (Personalausweis mitführen!)

Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen

  • Geltungsdauer bis 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Kartenführerschein bei Antragstellung Fahrerlaubnis beantragen
  • Inhaber der Prüfbescheinigung trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer auch für den Begleiter
  • Begleiter nicht berechtigt wenn:
    - nicht eingetragen
    - körperlich nicht geeignet, insbesondere durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Streit mit Fahrer/in