Die neuen Ausbildungsklassen ab 19.01.2013

Fahrerlaubnisklasse
ab 2013
Fahrzeugdefinition Fahrerlaubnisklasse
bis 2013

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen

M

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

S

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

S

Klasse A1

Klasse A2

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen

A1

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

B

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 50 cm3 oder
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
    auch mit Beiwagen.

A
(leistungsbeschränkt)

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm3 oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

A

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

B

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als
    3500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

B

 

 


BE

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 7000 kg

BE

Klasse B mit
Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

BE

Klasse T

  • Zugmaschinen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

T