Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren mit 17)
Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
- Mindestalter 16,5 Jahre
- Antragstellung mit Vermerk: 'Begleitetes Fahren ab 17'
- Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen des Modellversuches entspricht
- Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter
Anforderungen an den Begleiter
- Vollendung des 30. Lebensjahr u. ununterbrochener Besitz des Führerscheines der Klasse B für 5 Jahre
- muss seine Identität nachweisen können
- nicht mehr als 1 Punkt zum Zeitpunkt der Antragstellung im Verkehrszentralregister
- Soll dem Fahrerlaubnisbewerber vor, während und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen
Die Begleitperson
- darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellung geben, aber ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
- darf sich niemals als Fahrlehrer fühlen und in keinem Fall manuell eingreifen
- darf nicht mehr als 0,24 mg/l Alk. in der Atemluft o. nicht mehr als 0,49 Promille Alk. im Blut haben
- darf nicht unter der Wirkung eines in der Anlage 24a STVG genannten berauschenden Mittels stehen
Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
- B/BE eingeschlossen Klasse L/M/S
- ab 18 fahren ohne Begleiter erlaubt
- Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland und hat kein Foto (Personalausweis mitführen!)
Zu erwerbende Fahrerlaubnisklassen
- Geltungsdauer bis 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
- Kartenführerschein bei Antragstellung Fahrerlaubnis beantragen
- Inhaber der Prüfbescheinigung trägt die volle Verantwortung als Fahrzeugführer auch für den Begleiter
- Begleiter nicht berechtigt wenn:
- nicht eingetragen
- körperlich nicht geeignet, insbesondere durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Streit mit Fahrer/in